Finanzierung einer Bruststraffung

Da die Kosten einer Bruststraffung in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden, ist der Eingriff mit einer nicht unerheblichen privaten Investition verbunden. Durchschnittlich fallen für eine Bruststraffung ca. 5.000 bis 6.000 Euro an.

Nicht Jeder ist in der Lage, diese Summe sofort und vollständig zu zahlen. Um aber auch diese Patienten bestmöglich behandeln zu können, bieten Ärzte - oft in Zusammenarbeit mit Banken oder Kreditinstituten - für die Bruststraffung Finanzierungsmöglichkeiten an.

Ratenzahlung

Die einfachste Variante ist die direkte Ratenzahlung. Dabei vereinbaren Arzt und Patient, dass der geschuldete Betrag entweder in festgelegter ratenweiser Zahlung oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erfolgen hat. Von einer klassischen Finanzierung unterscheidet sich diese Variante dadurch, dass keine Zinsen oder Gebühren erhoben werden dürfen, da Ärzte und Kliniken die Zulassungsvoraussetzungen für Finanzierungsgeschäfte (gemäß Kreditwesengesetz) nicht erfüllen. Da das Risiko bei dieser Art der Zahlung allein beim Arzt liegt, wird die direkte Ratenzahlung verständlicherweise nur in seltenen Fällen angeboten.

Viele Ärzte arbeiten mit Partnerbanken zusammen, über die eine individuelle Finanzierung möglich ist. In diesem Fall wird gemeinsam mit dem Arzt ein Kreditantrag bei der Bank gestellt. Der Patient kann Laufzeit und monatliche Rate dabei selbst auswählen. Anschließend prüft die Bank die Bonität und entscheidet über die Bewilligung. In der Regel bieten solche Kooperationsbanken äußerst günstige Konditionen sowie eine schnelle und einfache Abwicklung.

Nach ähnlichem Prinzip wie bei Partnerbanken funktioniert die Finanzierung über spezialisierte Kreditinstitute. Dabei handelt es sich um unabhängige Finanzierungsinstitute, die Kredite für ärztliche Leistungen vergeben - in der Regel bieten sie ebenfalls günstige Zahlungsmodalitäten und verzichten bei niedrigen Summen auf Bonitätsprüfungen.

Eine weitere Möglichkeit ist der klassische Bankkredit, entweder bei der Hausbank oder einer Fremdbank. Online lassen sich bequem und schnell verschiedene Angebote prüfen, vergleichen und auch beantragen. Die Kreditunterlagen werden dann per Post zugeschickt.

In einigen Fällen treten Ärzte ihre Forderung auch an so genannte Inkasso- bzw. Abrechnungsunternehmen (Factoring) ab. Ein solches Unternehmen zahlt dem Arzt den geschuldeten Betrag abzüglich einer Gebühr und wickelt nach der Bruststraffung Finanzierung, Formalitäten und sämtliche Korrespondenz mit dem Patienten direkt ab. Zu beachten ist, dass in diesem Fall die Gebühr, die der Arzt dem Factoring-Unternehmen zahlt, in die Behandlungskosten eingeschlossen wird.

Wenn Sie eine Bruststraffung mit Finanzierung in Erwägung ziehen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Zahlungsmodelle er anbietet bzw. welche Kooperationspartner er empfiehlt. Vergleichen Sie aber in jedem Fall diese Angebote noch mit unabhängigen Finanzierungsangeboten. Die Zinsen einzelner Banken weichen oft erheblich voneinander ab.